STIFTUNG
HAUS & ENERGIEN
Das Grundziel der Stiftung ist die Entwicklung und Verbreitung von Technologien aus erneuerbaren Energiequellen – Sonne, Wasser, Wind und der Kraft-Wärme-Kopplung, welche mit dem Umweltschutz eng verbunden ist, als auch die Tätigkeit für die Bildung der Bürger aus dem Bereich von erneuerbaren Energiequellen, sowie das Engagement der Gesellschaft für die Einführung neuer Technologien; Anerkennung der Energie, sowie Festigung der Zusammenarbeit zwischen der Stiftung und den engagierten Personen
„die Erfindung eines genialen Heizungssystems ist für die Menschheit wichtiger als die Entdeckung eines neuen Planeten“
Wenn Ihnen eine saubere Umwelt am Herzen liegt und Sie unsere Arbeit; die vieljährige Erfahrung für die effektive Heizung und Einschränkung der Smogemission wertschätzen, möchten wir Sie bitten unsere Stiftung mit einer Spende zu unterstützen.
Wir laden Sie zur Mitarbeit bei der Gründung von Unternehmen ein. Unsere Kontonummer lautet: 23 1090 1492 0000 0001 3423 3403
Wir laden Sie ein, sich mit den einzelnen Bulletins vertraut zu machen. Wir bestätigen die Worte von Benjamin Franklin, „ die Energie und Ausdauer können alles ändern“.
„die Zukunft der Beheizung wird die Radiation sein”
INFRAROT-STRAHLUNGSHEIZUNG
PROJEKT-HOMEPAGE DR.-ING. PETER KOSACK
Warnhinweise
Aus konkretem Anlass müssen wir darauf hinweisen, dass die Forschungsergebnisse und sonstigen Informationen auf dieser Internetseite von unseriösen Anbietern von Elektroheizungen zu Werbezwecken missbraucht werden. Oft wird auch fälschlicherweise behauptet, dass man mit uns zusammenarbeitet. Insbesondere wird behauptet, die betreffenden Produkte seien von der TU Kaiserslautern getestete Infrarotstrahler.
Dazu zwei Punkte, die prinzipiell und ausnahmslos für alle Anbieter gelten:
a) Produkttests, ähnlich denen von Stiftung Warentest oder von Prüfungseinrichtungen wie TÜV, werden von uns generell nicht durchgeführt. Das ist in dem vielzitierten Forschungsbericht zum Vergleich von Infrarotstrahlungsheizung und Gasheizung (siehe unten) auf Seite 6 extra hervorgehoben. Es gibt allerdings einzelne Kenndaten, die im Rahmen von Forschungsprojekten ermittelt werden, die die Hersteller dann in ihren Datenblättern verwenden können. Zu diesen Kenndaten gehören z.B. der Strahlungswirkungsgrad oder die Aufheizzeit, die in einem sogenannten Prüfprotokoll festgehalten sind. Eine allgemeine Qualitätsaussage über das Produkt erlaubt dies jedoch nicht.
b) Der Begriff Infrarotstrahler ist nur für die Hochtemperatur-Infrarotstrahler in entsprechenden Normen definiert. Bei den Niedertemperatur-Infrarotstrahlern arbeiten wir im Rahmen von Forschungsprojekten an einer Normung (siehe unten das Projekt 2 zu Messverfahren und das Projekt 4 zur Normung). Gemäß den dortigen Ergebnissen sind schätzungsweise mehr als 90% der als Infrarotstrahler oder Infrarotheizung angebotenen Produkte tatsächlich keine, sondern herkömmliche elektrische Konvektions-Elektro-Direktheizungen.
Ein weiterer Punkt ist eine nicht EnEV(Energieeinsparverordnung)-konforme Anwendung der Infrarotheizung. Wir werden in unseren Beratungsgesprächen laufend mit falschen EnEV-Berechnungen und falschen Energieausweisen konfrontiert, die auf der missbräuchlichen Verwendung der vorgestellten Forschungsergebnisse beruhen.
Die EnEV-konforme und energetisch richtige Anwendung der Infrarotheizung wird von uns in einem laufenden Projekt untersucht (siehe unten).
Beispielhafte Vergleichsmessung zwischen Infrarotstrahlungsheizung und Gasheizung im Altbaubereich
Projektzeitraum: 2008 – 2009
Das Projekt sollte die prinzipielle Anwendbarkeit und ökonomische wie ökologische Sinnhaftigkeit dieser Lösung am Beispiel überprüfen.
Es konnte gezeigt werden, dass die Infrarotstrahlungsheizung eine sinnvolle Alternative zu herkömmlichen Heizsystemen darstellt. Bei richtiger Anwendung einer Infrarotstrahlungsheizung ergeben sich sowohl Vorteile beim Energieverbrauch als auch bei den Kosten und der CO2-Bilanz. Da die Anwendbarkeit nur exemplarisch überprüft wurde, wurden im Anschluss weitere Arbeiten aufgenommen, um den Gültigkeitsbereich dieser Aussagen zu ermitteln. Mittlerweile kann die Anwendbarkeit dieser Aussage auf etwa ein Drittel der Wohngebäude im Bestand geschätzt werden.